Besteuerung der Basisrente
Die Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben, sepparat zum gesetzlichen Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen, steuerlich geltend gemacht werden. Alleinstehende können maximal 20.000 Euro pro Jahr, Ehepaare die doppelte Summe absetzen.
Die Basisrente ermöglicht also deutlich höhere Altersvorsorgebeiträge als die Riester Rente. Insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener ist sie aufgrund der steuerlichen Aspekte geeignet. Allerdings können die Beiträge zur Rürup Rente nur stufenweise abgesetzt werden. Im Jahr 2008 sind es 66 %, 2009 dann 68 %. Es können also 2008 nur maximal 13.200 Euro angesetzt werden.
Um Ihnen die Besteuerung der Basisrente darzustellen, unterscheiden wir in die steuerliche Behandlung in der Ansparphase und in der Auszahlungsphase.
Steuerliche Behandlung der Basisrente in der Ansparphase
Der prozentuale, steuerlich absetzbare Beitrag zur Basisrente steigt Jahr für Jahr um 2 % an. Nachfolgend sehen Sie eine schematische Darstellung. Von 20.000 Euro Beitrag konnte ein Alleinstehender in 2005 exakt 60 % steuerlich geltend machen (11.000 Euro). Der maximale Sonderausgabenabzug von 20.000 Euro wird ab 2025 gewährt.
| Steuerjahr | %-Anteil | Beitrag | steuerlich absetzbarer Beitrag |
| 2005 | 60 % | 20.000 Euro | (60 % von 20.000 Euro) = 12.000 Euro |
| 2006 | 62 % | 20.000 Euro | (62 % von 20.000 Euro) = 12.400 Euro |
| 2007 | 64 % | 20.000 Euro | (64 % von 20.000 Euro) = 12.800 Euro |
| 2008 | 66 % | 20.000 Euro | (66 % von 20.000 Euro) = 13.200 Euro |
| … | |||
| 2025 | 100 % | 20.000 Euro | (100 % von 20.000 Euro) = 20.000 Euro |
Steuerliche Behandlung der Basisrente in der Auszahlungsphase
Genau wie der von der steuerlich absetzbare prozentuale Beitragsanteil in der Ansparphase kontinuierlich ansteigt, steigt im Gegenzug auch der zu versteuernde Anteil in der Auszahlungsphase an. Bei Rentenbeginn 2010 müssten Sie beispielsweise 60 % der Rentenleistung zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Bis 2020 steigt der zu versteuernde Anteil konstant um 2 % an.
Liegt Ihr geplanter Rentenbeginn im Jahr 2021, müssen Sie 81 % der Rentenleistung zum persönlichen Steuersatz versteuern. Der zu versteuernde Anteil steigt von 2020 an um jeweils 1 %, bis schließlich bei einem Rentenbeginn ab 2040 die komplette Rentenleistung versteuert werden muss.
| Beginn der Auszahlungsphase | Prozentual zu versteuern |
| 2010 | 60 % |
| 2011 | 62 % |
| ... | |
| 2020 | 80 % |
| 2021 | 81 % |
| ... | |
| 2040 | 100% |