Häufige Fragen zur Basisrente
Sie haben eine generelle Frage zur Basisrente? Gern dürfen Sie uns diese zuschicken, wir werden die Antwort dann hier veröffentlichen.
Mein Berater sagt, nur Versicherer bieten eine richtige Basisrente. Stimmt das?
Das ist falsch, Ihrem Berater liegt vermutlich mehr an seinen Provisionen, als an Ihrem Wohl. Derzeit gibt es neben den klassischen Basisrentenversicherungen auch zwei echte Rürup Fondssparpläne am Markt: DWS Basisrente Premium und Deka Basisrente
Rürup Fondssparpläne stehen den Versicherungsangeboten im Leistungsumfang in nichts nach, sind aus Kostenaspekten in der Regel sogar fondsgebundenen Versicherungen vorzuziehen.
Selbst wenn Sie sich für eine Basisrentenversicherung entscheiden, diese müssen Sie nicht bei Ihrem Berater abschließen. Jede größere Bank bietet die Produkte der "hauseigenen" Versicherungsgesellschaften an. Zudem sind Direktversicherer eine echte Alternative zum Versicherungsvertreter.
Gibt es wie bei der Riester Rente Mindestbeiträge?
Gesetzlich sind zwar keine Mindestbeiträge vorgeschrieben, in der Praxis verlangen die meisten Anbieter jedoch Mindestbeiträge. Diese liegen etwa bei 25 Euro monatlich. Auch für Einmalzahlungen, wenn Ihr Vertrag diese zulässt, gelten oft Mindestbeträge.
Kann ich ergänzend zu geringen monatlichen Beiträgen auch Einmalzahlungen vornehmen?
Grundsätzlich ist das möglich und sogar sehr empfehlenswert. Gerade Selbstständige haben oft gute Jahre und weniger gute Jahre. Ob Einmalzahlungen möglich sind und wie mit diesen verfahren wird, bestimmt jedoch Ihr Anbieter.
Mein Berater rät mir von Einmalzahlungen ab, diese würden schlechter behandelt als fixe Beiträge.
Nicht ganz falsch. Versicherer kalkulieren Garantieverzinsung und Rentenleistung (anhand der Sterbestatistiken) bei Vertragsabschluss. Ändern sich diese Bedingungen in der Zwischenzeit, werden Einmalzahlungen zu späteren Zeitpunkten eventuell tatsächlich benachteiligt. Maßgeblich ist hier die vertragliche Absicherung, dass für Einmalzahlungen die gleichen Vertragsbedingungen gelten wie bei Vertragsabschluss.
Muss ich mich bei Vertragsabschluss einen bestimmten Zeitpunkt für die Rente festlegen.
Ja und nein zugleich. In Ihrem Vertrag muss zunächst einmal ein Rentenbeginn vereinbart werden. Gute Anbieter ermöglichen Ihnen jedoch auch im Nachhinein, den Rentenbeginn wenigstens zwischen 60. und 70. Lebensjahr frei zu wählen. Achten Sie darauf bei Vertragsabschluss, dann können Sie auch unbesorgt länger arbeiten oder früher aufhören.
Muss ich für eine Basisrente selbststständig sein? Was ist, wenn ich wieder in ein Angestelltenverhältnis wechsle?
Für die Basisrente spielt es zunächst einmal keine Rolle, ob Sie selbstständig oder angestellt sind. Sie können Ihren Vertrag auch bei einem Wechsel ins Angestelltenverhältnis weiterführen.
Allerdings ergibt sich im Angestelltenverhältnis ein wesentlicher Nachteil. Von den maximal 20.000 Euro Höchstförderung müssen Sie als Angestellter die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen. Mehr dazu unter Tipps zur Basisrente.
Warum schreiben Sie, dass die Basisrente für ältere Sparer lukrativer ist?
Beiträge zur Basisrente können nur Schrittweise steuerlich geltend gemacht werden. (Besteuerung Basisrente) Für 2008 sind 66 % steuerlich absetzbar, 2025 dann 100 %. Allerdings steigt auch die Besteuerung der Rentenzahlungen schrittweise an. Bei Rentenbeginn ab 2040 müssen Sie die Rentenzahlungen zu 100 % versteuern. Für die Beiträge zwischen 2008 und 2025 trifft jüngere Sparer also eine doppelte Besteuerung.