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Zusatzversicherungen zur Basisrente

Die Basisrente kann normalerweise nicht vererbt, beliehen, verkauft oder verschenkt werden. Zu diesem Zweck können bei Rürup Rentenversicherungen sogenannte Zusatzversicherungen (Berufsunfähigkeit und Todesfallschutz) abgschlossen werden.

Das Hauptargument für Zusatzversicherungen seitens der Versicherer ist natürlich die steuerliche Absetzbarkeit. Bis zu 49 % der Beiträge können in Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz fließen.

Todesfallschutz und Hinterbliebenenversorgung

Bei der Vorsorgeplanung stellt sich häufig die Frage des Hinterbliebenenschutzes. Fällt beispielsweise der Hauptverdiener in der Familie weg, steht diese nicht selten vor dem finanziellen Aus. Vor allem wenn beispielsweise eine Baufinanzierung zu tilgen ist oder andere finanzielle Verpflichtungen bestehen, sollte man über einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz nachdenken. Die meisten Versicherungsgesellschaften und sogar die Fondsgesellschaften bieten eine Hinterbliebenenrente an

Effizienter Todesfallschutz hat aber als solcher mit der privaten Altersvorsorge rein gar nichts zu tun. Fast immer ist eine gute Risikolebensversicherung die bessere Wahl, wenn man seine Angehörigen abgesichert wissen möchte. Gerade für jüngere Sparer sind die Prämien einer Risikolebensversicherung meist sehr günstig.

Wenn Sie zu Ihrem Rürup Rentenversicherung einen Zusatzschutz abschließen, senkt das im Regelfall die Rentenleistung erheblich. Zudem gilt der Hinterbliebenenschutz bei einer Basisrentenversicherung nur für Ehepartner und Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Unverheiratete Partner sind dadurch nicht abgesichert. Allerdings fällt das angesparte Guthaben bei einer Versicherungslösung ohne Hinterbliebenenschutz der Versicherungsgemeinschaft zu.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Rürup Rente

Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann zusammen mit der Basisrente als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Hier gibt es jedoch deutliche Unterschiede bei den Prämien. Der Sparer sollte sich auf jeden Fall ein Angebot mit und ohne Berufsunfähigkeitsversicherung sowie ein sepparates Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorrechnen lassen.

Zwar können auch höhere Aufwendungen für den Berufsunfähigkeitsschutz im Rahmen der Rürup Rente steuerlich geltend gemacht werden, allerdings sollten Sie genau abwägen, ob sich dieser Vorteil gegenüber den normalen steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen rechnet.

Hier empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Experten, fordern Sie doch einfach ein unverbindliches Angebot und einen kostenlosen Vergleich über nebenstehendes Formular an.

Risiken der Zusatzversicherungen

Ein wesentliches Risiko stellen Beitragsfreistellungen dar. Setzen Sie die Beiträge zur Rürup Rente aus, können die Zusatzversicherungen normalerweise nicht sepparat weiter geführt werden. Der bis zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung erworbene Schutz könnte dann womöglich nicht mehr ausreichend sein oder je nach Vertragsbedingungen sogar ganz wegfallen.

Festzuhalten bleibt, Zusatzversicherungen schränken die ohnehin geringere Flexibilität bei einer Basisrente zusätzlich ein. Sie sollte genau abklären, welchen Schutz Sie benötigen und wie Sie diese Vorsorge angehen möchten.

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